Oberlandesgericht Köln, 1999-12-30, 6 U 171/99

6 U 171/99Supreme CourtDec 30, 1999

Regest

1. Die Aussage Big Bäng! USA bis zu 42% günstiger. Preisrutsch bei Auslandsgesprächen! für nur 48 Pfennig pro Minute telefonieren Sie jetzt in die USA...dieser sensationelle Tarif gilt auch für viele andere Länder... in der mit Wort- und Bildelementen in spezifischer Weise graphisch gestalteten Anzeige eines Anbieters von Telekommunikationsleistungen, dessen eigene Preise pro Gesprächseinheit entsprechend gesenkt worden sind, verstößt weder unter dem Gesichtspunkt des irreführenden Preisvergleichs noch demjenigen einer unzutreffenden Spitzenstellungsbehauptung gegen § 3 UWG. 2. Zur Frage der "Blickfangwerbung" bei seitlicher und vertikaler Anordnung der beanstandeten Aussage.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 6 U 171/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-12-30

Aktenzeichen: 6 U 171/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1230.6U171.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 3

Leitsätze

  1. Die Aussage

Big Bäng! USA bis zu 42% günstiger. Preisrutsch bei Auslandsgesprächen! für nur 48 Pfennig pro Minute telefonieren Sie jetzt in die USA...dieser sensationelle Tarif gilt auch für viele andere Länder...

in der mit Wort- und Bildelementen in spezifischer Weise graphisch gestalteten Anzeige eines Anbieters von Telekommunikationsleistungen, dessen eigene Preise pro Gesprächseinheit entsprechend gesenkt worden sind, verstößt weder unter dem Gesichtspunkt des irreführenden Preisvergleichs noch demjenigen einer unzutreffenden Spitzenstellungsbehauptung gegen § 3 UWG.

  1. Zur Frage der "Blickfangwerbung" bei seitlicher und vertikaler Anordnung der beanstandeten Aussage.

Tenor

1.) Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 25.8. 1999 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 1 O 290/99 - wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

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