Oberlandesgericht Köln, 2000-01-12, 5 U 44/99

5 U 44/99Supreme CourtJan 12, 2000

Full text

Oberlandesgericht Köln — 5 U 44/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-01-12

Aktenzeichen: 5 U 44/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0112.5U44.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Februar 1999 verkündte Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 432/98 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.500,-- DM abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Beklagte kann Sicherheit auch durch unbefristete, unwiderrufliche, unbedingte selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Steuer- oder Zollbürge zugelassenen inländischen Kreditinstituts leisten.

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