Oberlandesgericht Köln, 2000-01-18, 22 U 60/99

22 U 60/99Supreme CourtJan 18, 2000

Full text

Oberlandesgericht Köln — 22 U 60/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-01-18

Aktenzeichen: 22 U 60/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0118.22U60.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Der Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils des Senats vom 2.11.1999 - 22 U 60/99 - werden gemäß § 319 ZPO auf Antrag der Beklagten wegen offensichtlicher Unrichtigkeit, wie folgt, berichtigt:

a) Auf Seite 2, in der vorletzten Zeile des Urteils heißt es

statt: "am 4.4.1996"

richtig: "am 6.4.1996".

b) Auf Seite 13, zweiter Absatz, ab der fünftletzten Zeile heißt es

statt: "..., zu dem die Klägerin erst mit nachgelassenem Schriftsatz Stellung nehmen konnte,..."

richtig: ".... zu dem die Beklagte erst mit nachgelassenen Schriftsatz Stellung nehmen konnte,...".

Im übrigen wird der Antrag der Beklagten auf Berichtigung des Tatbestands des Urteils gemäß § 320 ZPO zurückgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.