6 U 72/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-02-25, 6 U 72/99
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 72/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-02-25
Aktenzeichen: 6 U 72/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0225.6U72.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung wird das am 25. Februar 1999 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn (14 O 148/98) teilweise - nämlich soweit die Parteien den Rechtsstreit zweitinstanzlich nicht in der Hauptsache für erledigt erklärt haben - abgeändert und die Klage insoweit abgewiesen.
Die in der I. Instanz entstandenen Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen mit Ausnahme der durch dieses Urteil entstandenen Kosten, welche dem Kläger zur Last fallen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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