9 U 114/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-03-28, 9 U 114/99
Full text
Oberlandesgericht Köln — 9 U 114/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-28
Aktenzeichen: 9 U 114/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0328.9U114.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. Juli 1999 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln -24 O 117/98- geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 16.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicher-heit in gleicher Höhe leistet.
Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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