16 Wx 13/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-04-14, 16 Wx 13/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 13/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-04-14
Aktenzeichen: 16 Wx 13/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0414.16WX13.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.11.1999 - 29 T 131/98 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Entscheidung über die Gerichtskosten wie folgt geändert wird:
Die Gerichtskosten der ersten Instanz und des Beschwerde-verfahrens haben die Antragsteller zu 5/6 und die An-tragsgegner zu 1. zu 1/6 zu tragen.
Die Antragsteller haben die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht an-geordnet.
Der Geschäftswert für das Beschwerde- und das Rechtsbeschwerdeverfahren wird unter Abänderung der Wertfestset-zung des Landgerichts auf 200.000,00 DM festgesetzt.
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