2 W 79/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-05-03, 2 W 79/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 2 W 79/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-05-03
Aktenzeichen: 2 W 79/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0503.2W79.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag des Schuldners vom 12. April 2000 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 8. März 2000 - 2 T 12/00 - und der Frist für den Antrag auf Zulassung dieses Rechtsmittels wird abgelehnt.
Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 8. März 2000 und der Antrag auf ihre Zulassung werden als un-zulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.