15 U 138/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-05-30, 15 U 138/99
Full text
Oberlandesgericht Köln — 15 U 138/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-30
Aktenzeichen: 15 U 138/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0530.15U138.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 30.07.1999 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 89 O 5/97 - dahingehend abgeändert, dass die Beklagte unter Abweisung der Teilklage über DM 35.111,52 im übrigen verurteilt wird, an den Kläger DM 29.431,22 nebst 5% Zinsen seit dem 1.12.1996 zu zahlen.
Die Widerklage über DM 10.000 wird abgewiesen.
Das Scheck-Vorbehaltsurteil des Landgerichts Köln vom 16.5.1997 - 89 O 5/97 - wird aufgehoben.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 16%, die Beklagte 84%.
Die Kostenentscheidung erster Instanz bleibt der Schlussentscheidung des Landgerichts vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.