6 U 207/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-07-05, 6 U 207/99
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 207/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-07-05
Aktenzeichen: 6 U 207/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0705.6U207.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4.11.1999 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 31 O 519/99 - abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Klägerin zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 28.100,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Der Klägerin wird auf ihren Antrag nachgelassen, die Sicherheiten auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
4.) Die Beschwer der Klägerin wird auf 200.000 DM festgesetzt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.