5 U 254/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-08-28, 5 U 254/99
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 254/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-28
Aktenzeichen: 5 U 254/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0828.5U254.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 3. November 1999 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 462/96 - unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 8.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26.07.1992 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz einschließlich der im selbständigen Beweisverfahren - 25 OH 1/92 LG Köln - angefallenen Kosten tragen die Klägerin 75 % und der Beklagte 25 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 85 % und der Beklagte 15 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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