24 U 89/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-09-19, 24 U 89/99
Full text
Oberlandesgericht Köln — 24 U 89/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-09-19
Aktenzeichen: 24 U 89/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0919.24U89.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das am 28.1.1999 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 195/97 - unter teilweiser Abänderung wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 55.524,- DM nebst 5 % Zinsen aus 53.599,- DM seit dem 26.1.1998 und aus 1925,- DM seit dem 7.10.1998 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Gerichtskosten erster Instanz tragen die Klägerin 51 % und die Beklagte zu 1) 43 %. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin erster Instanz werden der Beklagten zu 1) zu 43 % auferlegt. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) erster Instanz zu 15 %.
Die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils bleibt unberührt, soweit sie sich auf die frühere Beklagte zu 2) bezieht.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 2 % und die Beklagte zu 1) zu 98 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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