16 Wx 128/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-09-27, 16 Wx 128/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 128/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-09-27
Aktenzeichen: 16 Wx 128/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0927.16WX128.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2. werden der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 04.05.2000 - 54 XVII R 205/98 - und der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.07.2000 - 1 T 263/00 - aufgehoben, soweit hierin über die Anträge des Beteiligten zu 2. auf Aufhebung der Betreuung und des Beteiligten zu 3. auf Widerruf der notariellen Vollmacht vom 28.03.2000 - UR. Nr. 421/2000 Ho vor Notar Dr. S. in Z. - entschieden worden ist.
Im Wege einer einstweiligen Anordnung wird wegen der dem Beteiligten zu 3. übertragenen Aufgabenkreise "Vermögenssorge" und "Vertretung bei Behörden" ein vorläufiger Einwilligungsvorbehalt angeordnet.
Die Sache wird zur weiteren Behandlung und erneuten Bescheidung der vorgenannten Anträge an das Amtsgericht zurückverwiesen. Dem Amtsgericht werden auch die zu dem vorläufigen Einwilligungsvorbehalt nach § 69f Abs. 1 S. 4 FGG erforderlichen weiteren Verfahrenshandlungen übertragen.
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