16 Wx 124/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-10-04, 16 Wx 124/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 124/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-10-04
Aktenzeichen: 16 Wx 124/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1004.16WX124.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1.) und 2.) wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.07.2000 - 1 T 203/00 - insoweit abgeändert, als den Beteiligten zu 1.) und 2.) für die Beschwerde vor dem Landgericht Prozesskostenhilfe bewilligt wird und ihnen insoweit Rechtsanwalt Dr. C. in K. im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet wird. Die weitergehende Beschwerde der Beteiligten zu 1.) und 2.) in der Sache selbst wird zurückgewiesen. Den Beteiligten zu 1.) und 2.) wird für das Verfahren der weiteren Beschwerde Prozesskostenhilfe bewilligt und ihnen insoweit ebenfalls Rechtsanwalt Dr. C. in K. im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet. Der Beschwerdewert für das Verfahren der weiteren Be-schwerde wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.
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