12 U 62/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-10-05, 12 U 62/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 12 U 62/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-05
Aktenzeichen: 12 U 62/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1005.12U62.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 17.03.2000 verkündete Teilurteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln (AZ.: 32 O 95/99) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 209.000,--DM abzuwenden, wenn nicht zuvor die Kläger in gleicher Höhe Sicherheit leisten. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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