1 U 25/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-10-05, 1 U 25/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 1 U 25/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-05
Aktenzeichen: 1 U 25/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1005.1U25.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Grundurteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13.01.2000 - 15 O 215/99 - aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,00 DM abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische, unbedingte und unwiderrufliche Bürgschaft einer Deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
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