4 U 58/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-10-06, 4 U 58/99
Full text
Oberlandesgericht Köln — 4 U 58/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-06
Aktenzeichen: 4 U 58/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1006.4U58.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 2. November 1999 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen (41 O 48/99) wird zu-rückgewiesen.
Die Nichtigkeitswiderklage des Beklagten wird abge-wiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Be-klagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvoll-streckung gegen Sicherheitsleistung von 7.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-streckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
In dem in den Entscheidungsgründen näher dargelegten Umfang wird die Revision zugelassen.
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