16 Wx 153/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-01, 16 Wx 153/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 153/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-12-01
Aktenzeichen: 16 Wx 153/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1201.16WX153.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 8 T 112/00 - dahingehend abgeändert, dass die au-ßergerichtlichen Kosten der Antragsgegner erster Instanz den Antragstellern auferlegt werden.
Das weitergehende Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens haben die Antragsteller zu 26 % und die Antragsgegner zu 74 % zu tragen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten für die dritte Instanz wird nicht angeordnet.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 1.087,58 DM festgesetzt.
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