2 W 202/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-01, 2 W 202/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 2 W 202/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-12-01
Aktenzeichen: 2 W 202/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1201.2W202.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 21. September 2000 gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 31. August 2000 - 2 T 19/00 - wird zugelassen.
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 21. September 2000 wird der Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 31. August 2000 - 2 T 19/00 - aufgehoben und das Ver-fahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 17. März 2000 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Bonn vom 28. Februar 2000 - 97 IK 33/99 - an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.
Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde übertragen.
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