25 UF 191/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-15, 25 UF 191/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 25 UF 191/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-12-15
Aktenzeichen: 25 UF 191/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1215.25UF191.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom 8. August 2000 wird das am 30. Juni 2000 verkündete Scheidungsverbundurteil des Amtsgerichts Köln AZ. 320 F 3/00 hinsichtlich der im Tenor getroffenen Entscheidung zum Versorgungsausgleich abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Von dem Konto Nr. ... der Antragsgegnerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte werden auf das Konto Nr. ... des Antragstellers bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Entgeltpunkte umzurechnende Anwartschaften in Höhe von monatlich 466,95 DM bezogen auf den 31. Januar 2000 übertragen.
Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Im übrigen bleibt es bei der Kostenentscheidung im angefochtenen Urteil.
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