25 UF 82/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-21, 25 UF 82/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 25 UF 82/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-01-21
Aktenzeichen: 25 UF 82/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0121.25UF82.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
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Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 18. 2. 2000 aufgehoben und die Sache zur Durchführung weiterer, von Amts wegen vorzunehmender Ermittlungen sowie zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Leverkusen zurückverwiesen.
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Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; die Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Auslagen bleibt dem Amtsgericht vorbehalten.
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Der Antragsgegnerin wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K. in K., dem Antragssteller ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. D. in K. bewilligt, und zwar jeweils sowohl für das Beschwerde- wie für das Anschlussbeschwerdeverfahren.
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