16 U 93/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-03-05, 16 U 93/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 U 93/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-05
Aktenzeichen: 16 U 93/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0305.16U93.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels - das am 10. August 1999 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 3 0 458/98 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.628,48 DM nebst 4 % Zinsen seit 15. Juli 1999 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz - abgesehen von den Kosten der Säumnis, die dem Kläger zur Last fallen - tragen der Kläger 2/3, der Beklagte 1/3. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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