27 UF 176/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-03-07, 27 UF 176/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 27 UF 176/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-07
Aktenzeichen: 27 UF 176/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0307.27UF176.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. Juni 2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg ( 30 F 388/99 ) wie folgt abgeändert:
Der Beklagte wird in Abänderung des Urteils des Oberlandesgerichts Köln vom 1. Dezember 1995 ( 4 UF 165/94 ) verurteilt, an die Klägerin einen Elementarunterhalt in Höhe von 1.779,00 DM, damit insgesamt Unterhalt in Höhe von 2.228,00 DM (1.779,00 DM Elementarunterhalt, 289,00 DM Altersvorsorgeunterhalt und 160,00 DM Krankenvorsorgeunterhalt), zahlbar ab 1. Februar 2000 monatlich im voraus bis zum 3. Werktag eines jeden Kalendermonats, abzüglich zwischenzeitlich geleisteter Zahlungen, zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 80 % und der Beklagte zu 20 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 75 % und der Beklagte zu 25 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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