19 U 130/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-03-16, 19 U 130/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 19 U 130/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-16
Aktenzeichen: 19 U 130/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0316.19U130.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.05.2000 - 20 0 529/99 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 7.552,50 DM nebst 4% Zinsen seit dem 21.03.1999 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, den gesamten materiellen Schaden zu ersetzen, der dem Kläger aus dem Unfallereignis vom 29.06.1998 ab dem 13.04.2000 entstanden ist und noch entstehen wird, soweit der Anspruch nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen ist.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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