13 U 235/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-05-16, 13 U 235/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 13 U 235/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-05-16
Aktenzeichen: 13 U 235/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0516.13U235.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.01.2000 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 112/99 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i. H. v. 30.000 DM abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes zu erbringen.
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