12 U 212/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-07-16, 12 U 212/00
Full text
Oberlandesgericht Köln — 12 U 212/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-07-16
Aktenzeichen: 12 U 212/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0716.12U212.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.08.2000 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln (AZ.: 17 O 482/97) geändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von je 17.000,--DM abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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