Oberlandesgericht Köln, 2002-03-01, 19 U 182/01

19 U 182/01Supreme CourtMar 1, 2002

Full text

Oberlandesgericht Köln — 19 U 182/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-01

Aktenzeichen: 19 U 182/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0301.19U182.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.06.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 86 O 87/99 - wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil teilweise ab-geändert und die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über die im angefochtenen Urteil zuerkannten Beträge hinaus weitere 1.239,74 DM (= 633,87 EUR) nebst 5 % Zinsen seit dem 20.12.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten aufer-legt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Si-cherheitsleistung i. H. von 110 % des zu vollstreckendem Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in gleicher Hö-he leistet.

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