13 U 7/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-05-15, 13 U 7/02
Full text
Oberlandesgericht Köln — 13 U 7/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-15
Aktenzeichen: 13 U 7/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0515.13U7.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11.12.2001 - 3 O 680/01 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, das bei ihr unter der Nummer eingerichtete Girokonto des Verfügungsklägers zu den bisherigen Bedingungen weiterzuführen, längstens jedoch bis zur Entscheidung in einem Hauptsacheprozess über die Wirksamkeit der durch die Verfügungsbeklagte erklärten Kündigungen. Im übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.