16 Wx 82/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-06-19, 16 Wx 82/02
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 82/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-06-19
Aktenzeichen: 16 Wx 82/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0619.16WX82.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1. werden der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.10.2001 - 29 T 38/01 - und der Schluss-Beschluss des Amtsgericht Köln vom 2.1.2001 - 204 II 370/ 98 - teilweise abgeändert:
Die Antragstellerin wird verpflichtet, das zu ihrer Wohnung gehörende, auf der Rückseite der Wohnanlage befindliche 2-fach unterteilte Fenster zu entfernen und durch ein Fenster zu ersetzen, das in seinen Maßen und in seiner Einteilung den übrigen an der Rückseite der Wohnanlage im Erdgeschoss und 1. Stock befindlichen Fenstern entspricht.
Im Übrigen wird der Widerantrag zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten 1. Instanz tragen die Antragstellerin zu 3/7, die Antragsgegner zu 4/7. Die gerichtlichen Kosten der Erst- und Rechtsbeschwerde hinsichtlich der Entscheidung zum Widerantrag fallen der Antragstellerin und den Antragsgegnerin je zur Hälfte zur Last. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
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