2 Wx 12/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-08-19, 2 Wx 12/02
Full text
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 12/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-08-19
Aktenzeichen: 2 Wx 12/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0819.2WX12.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 15. April 2002 gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 21. März 2002 - 11 T 29/02 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Beschlusses wie folgt neu gefasst wird:
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 15. Februar 2002 wird der Beschluss des Amtsgerichts Kerpen vom 8. Februar 2002 - Frechen - in Verbindung mit dem ihm zugrundeliegenden Verfahren (Vorlageverfügung der Rechtspflegerin vom 5. Februar 2002) aufgehoben.
Der Beschluss des Amtsgerichts Kerpen vom 16. Januar 2002 wird auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 24. Januar 2002 wie folgt abgeändert:
Der Kostenansatz der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kerpen vom 21. August 2001 in der Grundbuchsache F. wird auf die Erinnerung der Beteiligten zu 1) aufgehoben.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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