3 U 4/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-10-15, 3 U 4/02
Full text
Oberlandesgericht Köln — 3 U 4/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-15
Aktenzeichen: 3 U 4/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1015.3U4.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Oktober 2001 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landge-richts Bonn - 14 O 95/01 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer europäischen Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts erbracht werden.
Die Revision wird zugelassen.
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