26 WF 7/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-01-23, 26 WF 7/03
Full text
Oberlandesgericht Köln — 26 WF 7/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-23
Aktenzeichen: 26 WF 7/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0123.26WF7.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beklagten vom 26.11.2002 wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Amtsgerichts Düren vom 13. November 2002 (23 F 137/02) teilweise abgeändert. Der Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt U. aus Düren Prozesskostenhilfe gewährt, soweit sie sich gegen eine Herabsetzung des von dem Kläger zu zahlenden Unterhaltsbetrages auf weniger als € 257,64 verteidigt. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt.
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