Oberlandesgericht Köln, 2003-07-29, 24 U 129/02

24 U 129/02Supreme CourtJul 29, 2003

Full text

Oberlandesgericht Köln — 24 U 129/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-29

Aktenzeichen: 24 U 129/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0729.24U129.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 28. Mai 2002 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 341/00 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 4.954,29 € nebst 4 % Zinsen seit dem 27. Mai 2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten beider Rechtszüge haben die Klägerin 87 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 13 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht jeweils die andere Partei vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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