2 Ws 566/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-10-14, 2 Ws 566/03
Oberlandesgericht Köln, 2003-10-14, 2 Ws 566/03
2 Ws 566/03Supreme CourtOct 14, 2003
Regest
In Betracht kommen als Anlasstaten nur solche Taten, deren Unrechtsgehalt in der oberen Hälfte der mittelschweren Straftaten anzusetzen ist. Zu beurteilen ist jeweils die einzelne Anlasstat; eine Gesamtschau der dem Täter insgesamt zuzurechnenden Schädigung entspricht nicht dem Wortlaut der Vorschrift.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 566/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-14
Aktenzeichen: 2 Ws 566/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1014.2WS566.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 112
Leitsätze
In Betracht kommen als Anlasstaten nur solche Taten, deren Unrechtsgehalt in der oberen Hälfte der mittelschweren Straftaten anzusetzen ist. Zu beurteilen ist jeweils die einzelne Anlasstat; eine Gesamtschau der dem Täter insgesamt zuzurechnenden Schädigung entspricht nicht dem Wortlaut der Vorschrift.
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.
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