6 U 60/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-10-17, 6 U 60/03
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 60/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-17
Aktenzeichen: 6 U 60/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1017.6U60.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 1; KostÄndG Art. IX Abs. 1 S. 3
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 29.04.2003 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 456/02 –- wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts zu erbringen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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