Ss 410/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-10-21, Ss 410/03
Full text
Oberlandesgericht Köln — Ss 410/03 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2003-10-21
Aktenzeichen: Ss 410/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1021.SS410.03.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
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Dem Betroffenen wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gewährt.
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Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird als unbegründet verworfen. Der Schuldspruch wird allerdings dahingehend ergänzt, dass der Betroffene wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt wird.
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Der Betroffene trägt die Kosten der Wiedereinsetzung sowie die Kosten der Rechtsbeschwerde.
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