Oberlandesgericht Köln, 2003-11-04, Ss 445/03

Ss 445/03Supreme CourtNov 4, 2003

Full text

Oberlandesgericht Köln — Ss 445/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-11-04

Aktenzeichen: Ss 445/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1104.SS445.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den dazu gehörigen Feststellungen aufgehoben.

Im übrigen wird die Revision mit der Maßgabe verworfen, dass es bei den in der Liste des Urteils des Amtsgerichts Euskirchen vom 17. April 2003 angeführten Strafvorschriften statt § 315 Abs. 3 Nr. 2 richtig heißen muss: § 315 Abs. 3 Nr. 1 b.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.

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