6 U 100/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-11-21, 6 U 100/03
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 100/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-21
Aktenzeichen: 6 U 100/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1121.6U100.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 3
Tenor
Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 10. Juli 2003 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 44/03 - geändert, soweit darin der Verfügungsantrag zu Ziffer 3. abgewiesen worden ist.
Die Antragsgegnerin wird - über den Verbotsausspruch des Landgerichts hinaus - verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken satellitengestützte Internetzugänge wie nachfolgend wiedergegeben mit der Bezeichnung
"DSL"
zu bewerben:
pp.
Die weitergehende Berufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.
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