Oberlandesgericht Köln, 2003-11-26, 5 U 72/03

5 U 72/03Supreme CourtNov 26, 2003

Full text

Oberlandesgericht Köln — 5 U 72/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-26

Aktenzeichen: 5 U 72/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1126.5U72.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. März 2003 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 282/02 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 116.488,65 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 5. Juli 2002 zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 9% und die Beklagte zu 91% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch die gegnerische Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die andere Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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