Oberlandesgericht Köln, 2003-12-22, 5 U 216/00

5 U 216/00Supreme CourtDec 22, 2003

Full text

Oberlandesgericht Köln — 5 U 216/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-22

Aktenzeichen: 5 U 216/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1222.5U216.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25. Oktober 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen 11 O 474/97 - abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das vorgenannte Urteil wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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