18 W 24/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-05-21, 18 W 24/04
Full text
Oberlandesgericht Köln — 18 W 24/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-21
Aktenzeichen: 18 W 24/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0521.18W24.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (91 O 149/03) vom 12.3.2004 teilweise abgeändert.
Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt T. aus T. bewilligt, soweit mit der beabsichtigten Klage eine Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 12.782,29 € nebst Zinsen angestrebt wird.
Die weiter gehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Eine Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird nicht erhoben.
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