18 U 48/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-08-26, 18 U 48/04
Full text
Oberlandesgericht Köln — 18 U 48/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-26
Aktenzeichen: 18 U 48/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0826.18U48.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 04.02.2004 - 16 O 49/03 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger einschließlich der zweitinstanzlichen Kosten der Nebenintervenientin der Beklagten, die durch diese Nebenintervention verursacht worden sind. Die Nebenintervenienten der Kläger tragen die in der 2. Instanz durch ihre Nebenintervention verursachten Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten und ihrer Nebenintervenientin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. ihre Nebenintervenientin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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