5 U 44/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-11-17, 5 U 44/04
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 44/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-17
Aktenzeichen: 5 U 44/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1117.5U44.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 11.2.2004 - 11 O 15/00 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.695,49 Euro nebst 7,85 % Zinsen seit dem 17.3.1999 sowie 10,23 Euro vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klä-gerin zu 70,7 % und der Beklagte zu 29,3%.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klä-gerin zu 54,7 % und der Beklagte zu 45,3 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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