Oberlandesgericht Köln, 2005-02-18, 2 Ws 7/05

2 Ws 7/05Supreme CourtFeb 18, 2005

Full text

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 7/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-18

Aktenzeichen: 2 Ws 7/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0218.2WS7.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 111 k

Tenor

I.

In Abänderung der angefochtenen Entscheidung wird der Antrag der W. S. GmbH&Co. KG auf Herausgabe des bei dem früheren Angeklagten B. sichergestellten und beschlagnahmten Geldes in Höhe eines Betrages von 7.597,80 EUR zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Verteidiger des früheren Angeklagten B. - Rechtsanwalt W. - darin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Die W. S. GmbH&Co. KG tragen ihre notwendigen Auslagen selbst.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.