Oberlandesgericht Köln, 2005-02-23, 27 U 19/04

27 U 19/04Supreme CourtFeb 23, 2005

Regest

Zur Unwirksamkeit einer "Kundenschutzklausel" in einen Vertrag mit einem freien Mitarbeiter, der als arbeitnehemerähnliche Person anzusehen ist.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 27 U 19/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-23

Aktenzeichen: 27 U 19/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0223.27U19.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: HGB § 74 Abs. 2

Leitsätze

Zur Unwirksamkeit einer "Kundenschutzklausel" in einen Vertrag mit einem freien Mitarbeiter, der als arbeitnehemerähnliche Person anzusehen ist.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung seines Rechtsmittels im Übrigen - das am 2.7.2004 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 7 O 25/04 - teilweise wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird unter Abweisung des weitergehenden Zinsanspruchs verurteilt, an den Kläger 13.794,72 EUR nebst 9,14 % Zinsen vom 5.3.2004 bis zum 30.6.2004 und von 9,13 % Zinsen seit dem 1.7.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.