Oberlandesgericht Köln, 2005-04-15, 2 Wx 2/05

2 Wx 2/05Supreme CourtApr 15, 2005

Regest

1. Nach Erlass der Beschwerdeentscheidung kann im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit das erhobene Rechtsmittel nicht mehr wirksam zurückgenommen werden. 2. Mit dem vollständigen Ausgleich der Kostenrechnung des Grundbuchamtes unter gleichzeitiger Zurückstellung der anfänglichen Bedenken wird das Rechtsmittelverfahren, welches der Überprüfung des Kostenansatzes diente, gegenstandslos. Hat sich die Rechtssache in der vom dem Rechtsmittelführer vertretenen Auffassung erledigt, so besteht kein Bedürfnis mehr, die Entscheidung der Vorinstanz durch das Rechtsbeschwerdegericht überprüfen zu lassen.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 2/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-15

Aktenzeichen: 2 Wx 2/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0415.2WX2.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Normen: KostO § 14 III, V; FGG § 19

Leitsätze

Nach Erlass der Beschwerdeentscheidung kann im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit das erhobene Rechtsmittel nicht mehr wirksam zurückgenommen werden.

Mit dem vollständigen Ausgleich der Kostenrechnung des Grundbuchamtes unter gleichzeitiger Zurückstellung der anfänglichen Bedenken wird das Rechtsmittelverfahren, welches der Überprüfung des Kostenansatzes diente, gegenstandslos. Hat sich die Rechtssache in der vom dem Rechtsmittelführer vertretenen Auffassung erledigt, so besteht kein Bedürfnis mehr, die Entscheidung der Vorinstanz durch das Rechtsbeschwerdegericht überprüfen zu lassen.

Tenor

Die weitere Beschwerde des Vertreters der Landeskasse gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 23. Dezember 2004, 6 T 255/04, wird als unzulässig verworfen.

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