9 U 91/01•Oberlandesgericht Köln, 2005-04-26, 9 U 91/01
Full text
Oberlandesgericht Köln — 9 U 91/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-26
Aktenzeichen: 9 U 91/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0426.9U91.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19.4.2001 - 24 O 265/98 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels und des Anschlussrechtsmittels wir folgt gefasst:
Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an den Kläger 10.905,55 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 6.4.1998 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 80 % dem Kläger und zu 20 % der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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