Oberlandesgericht Köln, 2005-10-28, 4 UF 129/05

4 UF 129/05Supreme CourtOct 28, 2005

Full text

Oberlandesgericht Köln — 4 UF 129/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-10-28

Aktenzeichen: 4 UF 129/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1028.4UF129.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bonn vom 15. Juni 2005 unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Hinsichtlich der Kinder N, T, O, D, M, L, E und K wird den Kindeseltern das elterliche Personensorgerecht zwecks Durchführung sozialpädagogischer Maßnahmen im Rahmen der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) und der Gesundheitsfürsorge entzogen. Insoweit wird die elterliche Personensorge dem Jugendamt der Bundesstadt C ( JA C ) als Ergänzungspfleger übertragen.

Bezüglich der Kinder W, F und J wird den Kindeseltern das elterliche Personensorgerecht insgesamt entzogen. Die elterliche Personensorge wird dem Sozialdienst Katholischer Frauen C e.V. (SKF C) als Ergänzungspfleger übertragen.

Die weitergehenden Anträge des JA C werden zurückgewiesen.

Eine Kostenerstattung findet in erster und zweiter Instanz nicht statt.

II.

Den Antragsgegnern wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt G in B bewilligt.

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