20 U 204/03•Oberlandesgericht Köln, 2005-12-16, 20 U 204/03
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 204/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-16
Aktenzeichen: 20 U 204/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1216.20U204.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers werden das am 2.12.2003 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn, 18 O 271/03, und das am 13.5.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn, 18 O 587/03, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.020,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.1.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der erstinstanzlichen Verfahren Landgericht Bonn 18 O 271/03 und 18 O 587/03 trägt die Beklagte. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zu 59 %, der Beklagten zu 41 % zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvoll-streckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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