4 UF 20/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-08-21, 4 UF 20/06
Full text
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 20/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-21
Aktenzeichen: 4 UF 20/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0821.4UF20.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die als Beschwerde zu wertende “Berufung” der Antragstellerin wird das am 06.12.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Bonn zum Sorge- und Umgangsrecht teilweise abgeändert.
1.)
Der Antragstellerin wird die alleinige elterliche Sorge betreffend die am 31.10.2000 geborene Tochter der Parteien N übertragen.
2.)
Der Antragsgegner erhält ein 14-tägiges begleitetes Umgangsrecht für mindestensdrei Stunden, welches unter Vermittlung des Jugendamtes C als Umgangspfleger nach Maßgabe der Mitarbeiter und im Beisein eines Dritten, etwa eines Mitarbeiters des Kinderschutzbundes C, ausgestaltet wird.
3.)
Im Übrigen wird die weitergehende Beschwerde zurückgewiesen.
4.)
Für die erste Instanz verbleibt es bei der amtsgerichtlichen Kostenentscheidung.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
II.
Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozess-
kostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin H in C bewilligt.
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