Oberlandesgericht Köln, 2007-01-09, 4 UF 175/06

4 UF 175/06Supreme CourtJan 9, 2007

Full text

Oberlandesgericht Köln — 4 UF 175/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-01-09

Aktenzeichen: 4 UF 175/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0109.4UF175.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

I.

Der Antragstellerin wird wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der

befristeten Beschwerde Wiedereinsetzung in der vorigen Stand gewährt.

II.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird das Urteil des Amtsgerichts

  • Familiengericht – Bonn vom 5.7.2006 – 49 F 185/05 – hinsichtlich der

Entscheidung über die Wohnungszuweisung teilweise abgeändert und

Ziffer 3. des Tenors wie folgt neu gefasst:

Das Mietverhältnis zwischen den Parteien und der Vermieterin, der

weiteren Beteiligten, wird vom Antragsgegner allein fortgesetzt.

III.

Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

IV.

Dem Antragsgegner wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe

bewilligt und Rechtsanwalt C, D, beigeordnet.

Es werden Ratenzahlungen in Höhe von 95,00 € monatlich ab 01.02.2007 festgesetzt.

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